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Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. VERTRAGSGEGENSTAND UND LEISTUNGSINHALT

    1. FACTOR-A/DEPT® bzw. die Dept Marketplaces GmbH (nachfolgend “FACTOR-A/DEPT® ”) hilft Herstellern und Marken (nachfolgend: “Auftraggeber”) bei ihren operativen Aufgaben in der Zusammenarbeit mit Amazon. Dazu berät FACTOR-A/DEPT® operativ, setzt auf Anfrage des Auftraggebers operative Aufgaben um und betreibt Software – die factor-a suite sowie amabid (nachfolgend “factor-a Software”), welche dem Auftraggeber im Rahmen einer Zusammenarbeit zur Nutzung zur Verfügung gestellt wird. Die factor-a Software bietet Analysen, Auswertungen und Handlungsempfehlungen für die vom Auftraggeber an Amazon verkauften Produkte an.

    2. Die von FACTOR-A/DEPT® im Rahmen der Beratung und Optimierung dem Auftraggeber angebotenen Dienstleistungen werden unter Ziffer 3 zu diesem Vertrag im Einzelnen ausgeführt und beschrieben. Sie werden je nach Notwendigkeit und Geeignetheit zur Erreichung des Beratungsziels von FACTOR-A/DEPT® empfohlen und umgesetzt, soweit der Auftraggeber dies wünscht und damit einverstanden ist.
  2. LEISTUNGEN VON FACTOR-A/DEPT® UND DER FACTOR-A SOFTWARE

    1. FACTOR-A/DEPT® berät den Auftraggeber in allen operativen Belangen, die die Leistung des Auftraggebers und die seiner Produkte auf Amazon positiv beeinflussen können. Diese Beratungsleistung kann auch die konkrete Umsetzung von Optimierungsmaßnahmen beinhalten. Der Leistungsumfang dieser Beratung im Einzelnen ist im Bereich “Leistung und Kalkulation” dieses Vertragsangebotes festgehalten.
    2. Darüber hinaus bietet FACTOR-A/DEPT® dem Auftraggeber nach Vertragsabschluss für die Dauer der vertraglichen Zusammenarbeit Zugang zur factor-a Software. Diese ermöglicht es dem Auftraggeber Analysen, Auswertungen, Vergleiche von Wettbewerbsprodukten und Handlungsempfehlungen zu erhalten. Jeder Nutzer erhält nutzerspezifische Zugangsdaten, mit denen er sich sich über sein eigenes Benutzerkonto Zugang zur factor-a Software verschaffen kann.
    3. Analysen und Handlungsempfehlungen werden von FACTOR-A/DEPT® nach dem aktuellen Stand der Technik aufgrund selbstentwickelter Algorithmen erstellt. Dennoch kann FACTOR-A/DEPT® keine Garantie dafür übernehmen, dass es bei Umsetzung der vorgeschlagenen Schritte auch tatsächlich zu einer Umsatzsteigerung zu Gunsten des Auftraggebers kommt. Die Haftung für eine negative Auswirkung ist ausgeschlossen, solange diese nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig seitens FACTOR-A/DEPT® herbeigeführt wurde.
    4. Bezüglich der factor-a Software behält sich FACTOR-A/DEPT® das ausdrückliche Recht vor, den Service jederzeit zu erweitern, zu verändern oder zu verbessern. Über solche im Rahmen von Updates durchgeführten Veränderungen wird der Kunde in regelmäßigen Abständen per Mail und über die Website factor-a.de informiert. Einschränkungen des Leistungsumfangs sind nur möglich, sofern diese aus rechtlichen Gründen unumgänglich sind oder sich der Auftraggeber hiermit auf Nachfrage von FACTOR-A/DEPT® einverstanden erklärt. Das Einverständnis des Auftraggebers gilt als erteilt, sofern der Kunde einer entsprechenden Mitteilung von FACTOR-A/DEPT® nicht innerhalb einer Frist von sechs Wochen ab Zugang der Mitteilung in Textform widerspricht. Sofern es sich bei den Veränderungen um eine Verbesserung handelt, ist ein Anspruch auf Nutzung der bisherigen, nicht verbesserten Version ausgeschlossen.
    5. FACTOR-A/DEPT® strebt an, alle relevanten Datenpunkte der factor-a Software möglichst direkt nach ihrer Veränderung zu erfassen. Aufgrund der technischen Gegebenheiten kann keine Garantie dafür gegeben werden, dass die Daten immer aktuell und korrekt sind. Ebenso kann es aufgrund von Änderungen, die nicht im Einflussbereich von FACTOR-A/DEPT® liegen (z.B. durch Veränderungen und Umstellungen bei Amazon) dazu kommen, dass einzelne Datenpunkte nicht mehr abgebildet werden können. Eine Haftung hierfür ist ausdrücklich ausgeschlossen, solange diese nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig seitens FACTOR-A/DEPT® herbeigeführt wurde.
    6. FACTOR-A/DEPT® verpflichtet sich, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses vom Auftraggeber erhaltenen Daten und Informationen auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus geheim zu halten.
  3. PFLICHTEN DES AUFTRAGGEBERS, MITWIRKUNG

    1. Der zu benennende Ansprechpartner des Auftraggebers müssen insbesondere fachlich in der Lage und berechtigt sein, für den Auftraggeber ggfs. erforderliche Entscheidungen zu treffen oder unverzüglich herbeizuführen.
    2. Der Auftraggeber stellt FACTOR-A/DEPT® die in diesem Vertrag vereinbarten oder aus Sicht von FACTOR-A/DEPT® für die Erbringung der Vertragsleistungen erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung und erbringt sonstige für die Durchführung des Vertrages erforderliche Mitwirkungshandlungen. Mehraufwand, der FACTOR-A/DEPT® trotz entsprechender Aufforderung durch unvollständige oder nicht fristgerechte Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers entsteht, ist FACTOR-A/DEPT® gesondert. FACTOR-A/DEPT® setzt voraus, dass der Auftraggeber bezüglich der betreuten Produkte (ASINs) gegenüber Amazon jederzeit lieferfähig ist und dass die an Amazon gelieferte Ware den Profitabilitätsrichtlinien von Amazon entspricht.
    3. Soweit Mitwirkungshandlungen zu spät erbracht werden, verschieben sich bindend vereinbarte Fixtermine zuzüglich einer angemessenen Organisationszeit und bereits zur Verfügung gestellte Personalressourcen sind entsprechend dem angefallenen Arbeitsumfang gemäß der Kalkulation zu vergüten.
    4. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass insbesondere die Suchmaschinenoptimierung (Amazon SEO) ein laufender Prozess ist und die Suchmaschinen-Platzierung von einer Vielzahl von Faktoren abhängig ist, die ständigen Änderungen unterworfen sind und von Amazon nicht bekannt gegeben werden.
    5. Dem Auftraggeber ist darüber hinaus bekannt, dass er sich auf Amazon im Wettbewerb mit anderen Anbietern befindet. Sollte der Auftraggeber von der von FACTOR-A/DEPT® empfohlenen Vorgehensweise abweichen oder Leistungen nicht in Anspruch nehmen, die für den Projekterfolg im Wettbewerbsumfeld erforderlich sind, kann für den Auftraggeber ein Wettbewerbsnachteil und damit ein im Vergleich geringerer Output entstehen.
    6. Bezüglich der factor-a Software stellt der Auftraggeber FACTOR-A/DEPT® die notwendigen und von FACTOR-A/DEPT® angeforderten Informationen zur Verfügung, um das Benutzerkonto einzurichten. Dies betrifft insbesondere den Zugang des Amazon Vendor Accounts.
    7. Die Analysen, Auswertungen, Daten und Handlungsempfehlungen aus der factor-a Software dürfen vom Auftraggeber nur für interne Zwecke verwendet werden. Dem Auftraggeber ist es untersagt, die Analysen, Auswertungen und Handlungsempfehlungen von FACTOR-A/DEPT® in irgendeiner Form zu verändern, zu verkaufen, zu übersetzen oder an Dritte weiterzugeben oder zu übertragen.
    8. Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Nutzung der factor-a Software nicht gegen bestehende Verträge mit Amazon verstößt. Darüber hinaus unterlässt es der Kunde, das mithilfe von FACTOR-A/DEPT® generierte Wissen für strafrechtliche relevante Beeinflussungen des Rankings auf Amazon auszunutzen.
    9. Der Kunde ist für die Art und Weise der Nutzung der factor-a Software selbst verantwortlich und sichert eine gesetzeskonforme Nutzung zu.
  4. ZUGANGSBERECHTIGUNG UND NUTZUNG DER SOFTWARE

    1. Für die Nutzung der factor-a Software stellt FACTOR-A/DEPT® dem Auftraggeber nach Vertragsabschluss Zugangsdaten für bis zu drei Nutzern zur Verfügung, welche nicht übertragbar sind. Der Erhalt der persönlichen Log-In-Daten ist auf Anforderung des Auftragnehmers durch den Auftraggeber zu bestätigen.
    2. Gleichzeitig sichert der Auftraggeber zur Vorbeugung von Missbrauch zu, das erhaltene Initialpasswort für den Zugang umgehend zu ändern und bestehende Passwörter regelmäßig zu wechseln sowie die Zugangsdaten und Passwörter sicher vor unberechtigtem Zugriff zu schützen und keinesfalls an Dritte heraus- oder weiterzugeben. Der Zugang zur factor-a Software ist jeweils personengebunden.
    3. Eine unerlaubte Weitergabe der Zugangsdaten stellt einen erheblichen Verstoß gegen diese AGB dar und kann zu Schäden und Nachteilen führen, für welche FACTOR-A/DEPT® nicht haftbar gemacht werden kann. Eine solche unbefugte Weitergabe berechtigt FACTOR-A/DEPT® außerdem zur fristlosen Kündigung.
    4. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die von diesem verwendete Zugangssoftware, z.B. in Form des Browsers, regelmäßig per Updates auf aktuellem Stand zu halten, um unbefugte Zugriffe und Manipulationen durch Dritte nicht zu begünstigen.
    5. Der Auftraggeber haftet – neben einer möglichen Haftung Dritter – insbesondere für Handlungen Dritter, die diese unter seinem Account vornehmen wie für einen Erfüllungsgehilfen.
    6. Der Auftraggeber stellt FACTOR-A/DEPT® von Kosten und Ansprüchen Dritter frei, die durch eine Verletzung der vorstehend unter Ziffer 5.1. bis 5.5. genannten Pflichten entstehen.
  5. GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG

    1. Schadensersatzansprüche des Nutzers, gleich aus welchem Rechtsgrund, sowie Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen sind ausgeschlossen, es sei denn, die Schadensursache beruht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung oder zumindest auf einer fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) durch FACTOR-A/DEPT®; in diesem Fall ist die Haftung der Höhe nach auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
    2. Die vorstehende Haftungsbegrenzung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder soweit FACTOR-A/DEPT® eine Garantie übernommen hat.
    3. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers, die auf einer einfachen fahrlässigen Pflichtverletzung von FACTOR-A/DEPT® beruhen, können nach Ablauf eines Jahres nach Eintritt des Schadens nicht mehr geltend gemacht werden.
    4. FACTOR-A/DEPT® gewährleistet nicht, dass die Software jederzeit verfügbar, erreichbar und frei von Fehlern ist. Aufgrund von technischen Gegebenheiten, auf die FACTOR-A/DEPT® keinen Einfluss hat, kann es zu Zugriffs- und Übertragungsverzögerungen oder -ausfällen kommen.
    5. FACTOR-A/DEPT® kann nicht für den Rückgang oder die Stagnation der Position der Produkte bei relevanten Suchbegriffen auf Amazon, dem Verlust des Besitzes des Einkaufswagenfelds, negative Produktbewertung oder anderen Entwicklungen und den damit verbundenen Auswirkungen auf Besucherzahlen oder Umsätze verantwortlich gemacht werden.
  6. VERFÜGBARKEIT UND AUSFALLZEITEN

    1. FACTOR-A/DEPT® gewährleistet eine Verfügbarkeit der factor-a Software von 95% im Jahresdurchschnitt und behält sich zeitweilige Einschränkungen der vertraglich geschuldeten Leistungen im Hinblick auf Kapazitätsgrenzen, Wartungsarbeiten sowie system- und sicherheitsrelevante Maßnahmen vor.
    2. Bezüglich der definierten Verfügbarkeitsgewährleistung bleiben Zeiten, in welchen der Service von FACTOR-A/DEPT® aufgrund von Umständen, welche nicht in den Verantwortungsbereich von FACTOR-A/DEPT® fallen (wie z.B. Funktionsunfähigkeit von Leitungen zu den Servern von FACTOR-A/DEPT®, Stromausfall, Störung des Internets, DDOS-Attacken, Ausfall von Servern von Amazon), unberücksichtigt.
  7. SONSTIGE LEISTUNGEN UND MEHRAUFWAND

    1. Zusätzliche Beratungsleistungen und Spezialauswertungen kann der Auftraggeber individuell bei FACTOR-A/DEPT® beauftragen. Diese werden vom Auftraggeber gegenüber FACTOR-A/DEPT® schriftlich durch einen gesonderten Kostenvoranschlag (KVA) beauftragt.
    2. Die Erstellung von Bild und/oder Videomaterial, z.B. für den sog. A+ Content, gehört nicht zu den vertraglichen Leistungen von FACTOR-A/DEPT®, kann vom Auftraggeber jedoch zusätzlich beauftragt werden und wird dementsprechend gesondert abgerechnet.
    3. Marketing- und Media Budgets für die Sponsored Ads oder die Amazon DSP werden zwischenFACTOR-A/DEPT® und dem Auftraggeber zunächst geplant und für einzelne Maßnahmen nach vorheriger Absprache mit dem Auftraggeber von FACTOR-A/DEPT® verwendet. Diese Media- und/oder Marketingbudgets fallen zusätzlich zur Vergütung von FACTOR-A/DEPT® an und werden vom Auftraggeber für die gesamte Vertragslaufzeit vorab an FACTOR-A/DEPT® bereitgestellt.
    4. Mehraufwand, der durch Änderungen von Richtlinien oder Content-Anforderungen seitens Amazon oder seitens des Auftraggebers entsteht, ist gesondert zu vergüten, sofern dieser das Budget aus der Kalkulation (gem. dem jeweiligen Unterpunkt) übersteigt. Es gelten die in der FACTOR-A/DEPT® Preisliste genannten Tagessätze.
  8. FREMDKOSTEN, BARAUSLAGEN, REISEKOSTEN

    1. Der Auftraggeber erstattet FACTOR-A/DEPT® Reise- und Übernachtungskosten, die im Zusammenhang mit der Durchführung der Beratung stehen. Sämtliche Fremdkosten und Barauslagen sind nach Möglichkeit vor Verursachung mit dem Auftraggeber abzustimmen und müssen angemessen sein.
    2. Alle im Rahmen dieses Auftrages anfallenden Fremdkosten werden unter Beifügung von Belegen an den Auftraggeber ohne Aufschlag einer Provision weiterberechnet. Barauslagen und besondere Kosten, die FACTOR-A/DEPT® auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers entstehen, werden zum Selbstkostenpreis berechnet.
    3. Sollte der Auftraggeber zusätzliche Beratungsleistungen außerhalb der laufenden Betreuung ändern oder abbrechen, wird er FACTOR-A/DEPT® die bis dahin angefallenen Honorare und/oder Zeitaufwand vergüten, alle angefallenen Kosten erstatten und FACTOR-A/DEPT® von eventuell entstehenden Ansprüchen Dritter, insbesondere von Auftragnehmern von FACTOR-A/DEPT®, freistellen.
  9. VERTRAULICHKEIT UND PFLICHT ZUR VERSCHWIEGENHEIT

    1. FACTOR-A/DEPT® wird alle ihr im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber zur Kenntnis gelangenden Informationen und Unterlagen, die nicht zur Weitergabe an Dritte bestimmt sind, streng vertraulich behandeln sowie die gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und der Datenschutz-Grundverordnung (GDPR) einhalten und verpflichtet sich hierüber zu absolutem Stillschweigen. Sie wird Angestellte und Dritte, die solche Informationen oder Unterlagen zur Durchführung von Arbeiten im Rahmen dieses Vertrages erhalten, zu gleicher Verschwiegenheit verpflichten. FACTOR-A/DEPT® ist berechtigt, im Rahmen von Case-Studies anonymisierte Erfolgsdaten zu erheben, zu nutzen und zu veröffentlichen.
    2. Sämtliche durch FACTOR-A/DEPT® dem Auftraggeber zur Verfügung gestellte Arbeitsergebnisse, Produktdaten, Materialien, Reportings, Auswertungen, Screenshots sowie Inhalte der Softwarelösungen von FACTOR-A/DEPT® dürfen ausschließlich vom Auftraggeber und seinen Mitarbeitern verwendet und nicht an Dritte weitergegeben werden.
  10. SONSTIGES

    1. FACTOR-A/DEPT® ist berechtigt, den Unternehmensnamen des Auftraggebers und sein Logo für die online und offline Vermarktung des Service Angebots von FACTOR-A/DEPT® als Referenzkunde zu nennen. Der Auftraggeber räumt FACTOR-A/DEPT® die hiermit für die Nutzung erforderlichen marken- und urheberrechtlichen Nutzungsrechte ein. Darüber hinaus darf FACTOR-A/DEPT® anonymisierte Erfolgsdaten des Auftraggebers erheben, auswerten und nutzen.
    2. Die Parteien verpflichten sich, während der Dauer von zwei Jahren ab Unterzeichnung dieses Vertrages nichts mit dem Ziel zu unternehmen, Beschäftigte der jeweiligen anderen Partei abzuwerben. Daran sind die Parteien auch für die Dauer von 1 Jahr nach einer eventuell vorzeitigen oder regulären Beendigung der vertraglichen Zusammenarbeit gebunden.
  11. VERTRAGSÄNDERUNGEN, GERICHTSSTAND UND SALVATORISCHE KLAUSEL

    1. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen für ihre Wirksamkeit der Schriftform. Dies schließt auch die Änderung der Schriftformklausel mit ein.
    2. Mündliche Nebenabreden existieren keine. Sämtliche Nebenabreden bedürfen ebenfalls der Schriftform.
    3. AGBs des Auftraggebers verpflichten FACTOR-A/DEPT® nicht, auch wenn kein ausdrücklicher Vorbehalt gegenüber diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen erklärt wurde.
    4. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der Bestimmungen im Übrigen hiervon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung soll eine Regelung treten, die im Rahmen des rechtlich Möglichen und Zulässigem dem Willen der Parteien sowie dem wirtschaftlich angestrebten Zweck am nächsten kommt.
    5. Im Falle von Streitigkeiten aus dem Abschluss, der Durchführung oder der Beendigung dieses Vertrages vereinbaren die Parteien als Gerichtsstand den Sitz von FACTOR-A/DEPT®. Es findet deutsches Recht, unter Ausschluss von UN-Kaufrecht, Anwendung.